- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Genossenschaftsbank Unterallgäu eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Genossenschaftsbank Unterallgäu eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes


Ressortübersicht
Christian E. Maier
Vorstandsstab mit Personal, Interne Revision, Immobilien, Kreditmanagement, Controlling und Rechnungswesen, Organisation/IT, Beauftragtenwesen
Stefan Langhammer
Kreditbank, Anlagebank, Vertriebssteuerung & Treasury, Medialer Vertrieb
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.









Was passiert eigentlich auf einer Vertreterversammlung?
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG und findet grundsätzlich einmal im Jahr statt. Bei größeren Genossenschaftsbanken kann die Funktion der Generalversammlung auch durch eine Vertreterversammlung wahrgenommen werden. Doch was ist überhaupt der Zweck einer Vertreterversammlung?
Das eG im Namen verrät es – wie alle Volks- und Raiffeisenbanken ist auch die Genossenschaftsbank Unterallgäu eine eingetragene Genossenschaft. Die Basis jeder Genossenschaft sind ihre Mitglieder, die über ihr Stimmrecht das Geschehen in der Bank beeinflussen können. Die Genossenschaftsbank Unterallgäu hat davon rund 20.000. Die Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Geschäftsguthaben und somit Miteigentümer der Bank.
Die Mitglieder wählen alle vier Jahre Vertreter, die die Interessen der Mitglieder als ausgewählte Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile das Mitglied besitzt. Ein Vertreter vertritt dabei die Interessen von 100 Mitgliedern.
Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaftsbank Unterallgäu, wie z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Änderungen der Satzung und über die Verschmelzung der Genossenschaft (siehe auch § 30 der Satzung)
Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und wählt den Aufsichtsrat. Die Vertreterversammlung bestimmt damit die Besetzung der Kontrollgremien.
Zusätzlich zu der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung, bei der die Vertreter aus dem gesamten Geschäftsgebiet zusammenkommen, finden im Herbst regionale Vertreterinformationen statt. Dort berichtet der Vorstand über die Entwicklung der Bank und aktuelle Themen. Zudem besteht hier die Möglichkeit sich mit Vorstand, Aufsichtsrat und anderen Vertretern direkt auszutauschen. Die zeitliche Belastung mit dem Ehrenamt ist damit überschaubar.
Wer kann Vertreter werden und wie?
Um Vertreter in der Vertreterversammlung zu werden, ist es i.d.R. notwendig volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig und Mitglied der Genossenschaftsbank Unterallgäu zu sein. Näheres zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Mitglied werden
Gemäß der Satzung unserer Bank finden alle 4 Jahre Vertreterwahlen statt. Die nächste Wahl für die Zusammensetzung des obersten Gremiums unserer Bank findet 2026 durch die Mitglieder statt.
Falls Sie weitere Fragen zum Vertreteramt haben oder bei der nächsten Vertreterwahl gerne selbst Vertreter werden wollen, sprechen Sie uns gerne an.
