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Zwei Männer lachend vor verschwommenen Kirche im Hintergrund

Morgen kann kommen

Über uns

Wir sind anders. Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Kundinnen und Kunden sowie Mitgliedern verpflichtet. Ihr Antrieb steht bei uns im Vordergrund. Informieren Sie sich über unser Leitbild und die Genossenschaftsidee und erfahren Sie, wie wir gemeinsam mit Ihnen die Zukunft gestalten wollen.

Zwei Männer lachend vor verschwommenen Kirche im Hintergrund

Unser Vorstand

Der Vorstand Ihrer Genossenschaftsbank Unterallgäu eG besteht aus zwei Mitgliedern, Herr Christian E. Maier (Vorstandsvorsitzender) und Herr Stefan Langhammer, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Ressortübersicht

  • Christian E. Maier
    Vorstandsstab mit Personal, Interne Revision, Kreditmanagement, Controlling und Rechnungswesen, Organisation/IT, Beauftragtenwesen

  • Stefan Langhammer
    Kreditbank, Anlagebank, Vertriebssteuerung & Treasury, Medialer Vertrieb, Immobilienvermittlung

Unser Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Thomas Lutz (Aufsichtsratsvorsitzender)

    Aufsichtsratsvorsitzender

    Thomas Lutz

  • Peter Baur (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)

    Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

    Peter Baur

  • Georg Böck (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)

    Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

    Georg Böck

  • Renate Jackel

    Mitglied

    Renate Jackel

  • Josef Keppeler

    Mitglied

    Josef Keppeler

  • Hugo Mayer

    Mitglied

    Hugo Mayer

  • Stefan Neß

    Mitglied

    Stefan Neß

  • Alfred Notz

    Mitglied

    Alfred Notz

  • Martin Steinle

    Mitglied

    Martin Steinle

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Foto unserer Vertreterversammlung

Unsere Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Was passiert eigentlich auf einer Vertreterversammlung?

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG und findet grundsätzlich einmal im Jahr statt. Bei größeren Genossenschaftsbanken kann die Funktion der Generalversammlung auch durch eine Vertreterversammlung wahrgenommen werden. Doch was ist überhaupt der Zweck einer Vertreterversammlung?

Wer kann Vertreter werden und wie?

Um Vertreter in der Vertreterversammlung zu werden, ist es i.d.R. notwendig volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig und Mitglied der Genossenschaftsbank Unterallgäu zu sein. Näheres zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Jetzt Vertreter werden

Das eG im Namen verrät es

Wie alle Volks- und Raiffeisenbanken ist auch die Genossenschaftsbank Unterallgäu eine eingetragene Genossenschaft. Die Basis jeder Genossenschaft sind ihre Mitglieder, die über ihr Stimmrecht das Geschehen in der Bank beeinflussen können. Die Genossenschaftsbank Unterallgäu hat davon rund 20.000. Die Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Geschäftsguthaben und somit Miteigentümer der Bank.

Die Mitglieder wählen alle vier Jahre Vertreter, die die Interessen der Mitglieder als ausgewählte Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile das Mitglied besitzt. Ein Vertreter vertritt dabei die Interessen von 100 Mitgliedern.

Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaftsbank Unterallgäu, wie z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Änderungen der Satzung und über die Verschmelzung der Genossenschaft (siehe auch § 30 der Satzung)

Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und wählt den Aufsichtsrat. Die Vertreterversammlung bestimmt damit die Besetzung der Kontrollgremien.

Zusätzlich zu der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung, bei der die Vertreter aus dem gesamten Geschäftsgebiet zusammenkommen, finden im Herbst regionale Vertreterinformationen statt. Dort berichtet der Vorstand über die Entwicklung der Bank und aktuelle Themen. Zudem besteht hier die Möglichkeit sich mit Vorstand, Aufsichtsrat und anderen Vertretern direkt auszutauschen. Die zeitliche Belastung mit dem Ehrenamt ist damit überschaubar.

Gemäß der Satzung unserer Bank finden alle 4 Jahre Vertreterwahlen statt. Die nächste Wahl für die Zusammensetzung des obersten Gremiums unserer Bank findet 2026 durch die Mitglieder statt.

Falls Sie weitere Fragen zum Vertreteramt haben oder bei der nächsten Vertreterwahl gerne selbst Vertreter werden wollen, sprechen Sie uns gerne an.

Zahlen und Fakten

Eine offene Hand, über der ein Kreis mit Euro-Symbol schwebt innerhalb eines Herz-Symbols

Jährliche Spendensumme 54.830 Euro im Jahr 2024 Spenden jährlich

Engagement

Was uns auszeichnet

Eine Frau und ein Mann an einem Laptop

Leitbild

Solidarisch, fair, partnerschaftlich und persönlich: So beraten wir.

Ein Kind auf einer Wiese mit Alpakas

Genossenschaftsidee

Genossenschaftsidee: Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.  

Blauer Hintergrund, auf dem verschiedenen Icons zum Thema „Gemeinsam stark für die Zukunft“ sitzen

Gemeinsam stark für die Zukunft

Erfahren Sie, warum unsere Region auch in Zukunft auf uns zählen kann.

Weisser Schriftzug "News - Gut informiert" auf blauem Grund

News

Aktuelle Nachrichten und Infos in eigener Sache sowie Neuigkeiten unserer Partner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken finden Sie hier.

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Unsere starken Partner

Damit Sie immer genau die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Finanzpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird in einem Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.

Genossenschaftliche FinanzGruppe

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Rating

Die Rating-Agenturen FitchRatings und Standard and Poor’s bewerten die Solvenz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

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