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Ein Landwirt mit seinem Traktor vor einer E-Ladesäule

Nachhaltigkeitsleitbild der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG

Nachhaltig wirtschaften für Menschen, Umwelt und Regionen

Die als Weltkulturerbe von der UN anerkannte Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung vor über 170 Jahren wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Die Kraft unserer Gruppe basiert auf gemeinsamen genossenschaftlichen Werten sowie einer Kultur der Offenheit und der Transparenz. Wir fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit unseren Kundinnen, Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitenden in Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft: Für Menschen, Umwelt und Regionen.

Unsere Leitsätze

1. Das Genossenschaftsprinzip ist unsere Philosophie. Nachhaltigkeit ist unsere gemeinsame Chance.
  • Solidarität, Subsidiarität, Offenheit, Mitbestimmung, Kooperation, Partnerschaft, Regionalität und Bodenständigkeit – das sind unsere genossenschaftlichen Werte, die uns von unseren Gründern in die Wiege gelegt wurden. Heute geht es darum, diese Werte mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu verbinden.

    Dabei orientieren wir uns an anerkannten Rahmenwerken wie etwa den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (SDGs) oder dem Pariser Klimaabkommen. In diesem Sinne haben wir Nachhaltigkeit als eine Säule unserer Geschäftspolitik definiert.

    Nachhaltigkeit umfasst die Handlungsfelder Strategie, Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung, Geschäftsbetrieb, Kerngeschäft, Kommunikation und Gesellschaft sowie Unternehmenskultur. Wir beziehen unsere Mitglieder, Kunden und weitere Akteure aus unserer Region ein und leisten gemeinsam einen Betrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Region.

2. Wir gehen mit Nachhaltigkeitsrisiken proaktiv um und sind Partner unserer Unternehmenskunden bei der nachhaltigen Transformation von Geschäftsmodellen.
  • Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung ein. Nachhaltigkeitsrisiken wirken dabei als Treiber bestehender Risikoarten, die im Bankgeschäft gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) schon bisher zu beachten sind: Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und Liquiditätsrisiko.

    Nachhaltigkeitsrisiken sind in erster Linie Klimarisiken infolge der Erderwärmung. Sie können sich als physische Risiken (zum Beispiel Dürren, Überschwemmungen) oder transitorische Risiken (Risiken der Anpassung von Geschäftsmodellen, zum Beispiel in den Bereichen Energie oder Verkehr) darstellen. Wir beziehen diese Risiken in unsere Unternehmenssteuerung ein und treten hierzu mit unseren Unternehmenskunden in einen Dialog, um gemeinsam Weichen für die Entwicklung einer nachhaltigen, resilienten und zukunftsfähigen Wirtschaft zu stellen.

3. Im Geschäftsbetrieb verpflichten wir uns zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise.
  • Durch verantwortungsvolles Wirtschaften wollen wir unseren ökologischen Fußabdruck im Geschäftsbetrieb, insbesondere unsere CO2-Emissionen, reduzieren. Bei Neubau und Sanierung unserer Geschäftsgebäude achten wir deshalb auf Kriterien der Energieeffizienz, die auch über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Wir erfassen unsere wichtigsten Energieverbräuche und erstellen jährlich eine CO2-Bilanz. Unseren Fußabdruck reduzieren wir durch systematische Maßnahmen, etwa im Bereich IT. Zur Reduktion unserer CO2-Emissionen erzeugen wir auf unseren eigenen Gebäuden und Flächen regenerativen Strom.

    Im Bereich Mobilität berücksichtigen wir auch in unserem eigenen Fuhrpark ökologische Kriterien. Bei Dienstreisen bevorzugen wir Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und schaffen für unsere Mitarbeitenden Anreize für nachhaltige Mobilität.
    Beim Einkauf achten wir neben wirtschaftlichen Faktoren auch auf Nachhaltigkeitsaspekte und beziehen regelmäßig Produkte mit Nachhaltigkeitssiegel. Im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung bitten wir unsere wesentlichen Lieferanten und Dienstleistungspartner, die Einhaltung wesentlicher Normen, insbesondere im Bereich der Menschenrechte und des Verbots von Kinderarbeit, zu bestätigen.


  • Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG

    Vorwort

    Eine nachhaltige Entwicklung ist für die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG der Maßstab für eine langfristig orientierte Unternehmenspolitik, die sich nicht nur ökonomischen, sondern zugleich auch ökologischen und sozialen Herausforderungen stellt. Verantwortungsbewusst zu handeln ist für uns ein zentrales Unternehmensziel und gehört zum Selbstverständnis genossenschaftlicher Institute.

    Anwendungsbereich

    Im Folgenden präzisiert die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG die Erwartungen an alle Geschäftspartner. Die Erwartungen orientieren sich u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).

    Etwaige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG und dem Auftragnehmer werden durch diese Nachhaltigkeitserklärung nicht verdrängt.

    Die Anforderungen werden als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung gesehen. Bei Verstoß werden mit dem betroffenen Geschäftspartner geeignete Maßnahmen erarbeitet, welche im Worst-Case-Szenario bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen können.

    Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG erwartet, dass ihre Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch ihre Lieferanten und Subunternehmer Sorge tragen, diese thematisieren und abfragen.

     

    Nachhaltigkeitserklärung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Geschäftspartnern (Auftragnehmer)

    Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet. Strengere nationale rechtliche Maßstäbe am Sitz des Auftraggebers sind vorranging zu beachten.

    1. Ökonomische Verantwortung

    Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Geschäftspartnern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Lieferanten, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten von unseren Lieferanten daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

    2. Ökologische Verantwortung

    Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG erwartet Folgendes:

    2.1. Einhaltung der rechtlichen Anforderungen

    Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer sollte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben.

    2.2. Minimierung der Umweltbelastung

    Der Auftragnehmer minimiert Umweltbelastungen und verbessert seine Umweltschutzmaßnahmen

    kontinuierlich. Auf Verlangen legt er den Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen vor. Der Auftragnehmer sollte regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterbreiten, sowie Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung definieren und daraus konkrete Maßnahmen ableiten.

    2.3. Organisatorische Maßnahmen im Umweltmanagement

    Der Auftragnehmer betreibt nachweislich ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement bzw. baut dieses nachweislich auf.

    3. Soziale Verantwortung

    3.1. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte

    Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

    3.2. Keine Kinder- und Zwangsarbeit

    Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.

    3.3. Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen

    Der Auftragnehmer zahlt seinen Angestellten für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.

    3.4. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

    3.5. Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.

    3.6. Nicht-Diskriminierung

    Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.

    3.7. Keine Korruption

    Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

4. In den Kerngeschäftsbereichen Anlage, Kredit und Eigengeschäft tragen wir besondere Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung.
  • Bei unseren Kreditvergaben und unseren Eigenanlagen achten wir auf anerkannte Aspekte der Nachhaltigkeit bzw. berücksichtigen wir umfangreiche Nachhaltigkeitskriterien. Neben den zehn Prinzipien des UN Global Compact, der die Themenbereiche Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt sowie faire und gute Unternehmensführung adressiert, haben wir uns Richtlinien gegeben, die vermeiden sollen, dass wir uns an Geschäften beteiligen, die den Weltentwicklungszielen (SDGs) und Klimazielen der internationalen Staatengemeinschaft entgegenstehen. Zur Förderung dieser Ziele bieten wir unseren Kunden umfangreiche und innovative Finanzierungsmöglichkeiten. Im Anlagebereich wird Nachhaltigkeit ein zentraler Bestandteil unseres Beratungsprozesses. Wir bieten unseren Kunden eine breite und ganzheitliche Produktpalette, die soziale und ökologische Kriterien einbezieht. Im Zahlungsverkehr arbeiten wir zusammen mit unseren Partnern der genossenschaftlichen Finanzgruppe an nachhaltigen Lösungen.

5. Transparenz und Offenheit prägt unsere Kommunikationskultur. Nachhaltigkeit ist Maßstab für unser gesellschaftliches Engagement.
  • Offenheit gehört zu den grundlegenden genossenschaftlichen Werten. Deshalb berichten wir aktiv und umfassend über die nachhaltige Entwicklung unserer wesentlichen Geschäftsbereiche, sei es über einschlägige Berichte, auf unserer Homepage, in Social Media und sonstigen Medien.

    Unsere Mitarbeitenden sind fest in unser Nachhaltigkeitsengagement eingebunden. Wir führen regelmäßige Nachhaltigkeitsdialoge mit unseren Stakeholdern. Mit unserem gesellschaftlichen Engagement möchten wir in unserer Region einen aktiven Beitrag zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) leisten.

6. Unsere genossenschaftlichen Werte sind Grundlagen unserer Unternehmenskultur.
  • Unser genossenschaftliches Selbstverständnis setzt hohe Ansprüche an eine nachhaltige Unternehmens-, Führungs- und Lernkultur.

    Wir evaluieren regelmäßig unsere Führungs- und Unternehmenskultur und binden unsere Mitarbeitenden aktiv in die Weiterentwicklung ein. Ethik und genossenschaftliche Werte sind feste Bestandteile bei der Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden.

    Unsere Werte spiegeln sich in entsprechend kundenfreundlichen und auf Ausgleich bedachten Vertriebspraktiken.

Ein Landwirt mit seinem Traktor vor einer E-Ladesäule

Nachhaltigkeit

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