Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG
Vorwort
Eine nachhaltige Entwicklung ist für die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG der Maßstab für eine langfristig orientierte Unternehmenspolitik, die sich nicht nur ökonomischen, sondern zugleich auch ökologischen und sozialen Herausforderungen stellt. Verantwortungsbewusst zu handeln ist für uns ein zentrales Unternehmensziel und gehört zum Selbstverständnis genossenschaftlicher Institute.
Anwendungsbereich
Im Folgenden präzisiert die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG die Erwartungen an alle Geschäftspartner. Die Erwartungen orientieren sich u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).
Etwaige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG und dem Auftragnehmer werden durch diese Nachhaltigkeitserklärung nicht verdrängt.
Die Anforderungen werden als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung gesehen. Bei Verstoß werden mit dem betroffenen Geschäftspartner geeignete Maßnahmen erarbeitet, welche im Worst-Case-Szenario bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen können.
Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG erwartet, dass ihre Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch ihre Lieferanten und Subunternehmer Sorge tragen, diese thematisieren und abfragen.
Nachhaltigkeitserklärung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Geschäftspartnern (Auftragnehmer)
Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet. Strengere nationale rechtliche Maßstäbe am Sitz des Auftraggebers sind vorranging zu beachten.
1. Ökonomische Verantwortung
Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Geschäftspartnern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Lieferanten, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten von unseren Lieferanten daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.
2. Ökologische Verantwortung
Die Genossenschaftsbank Unterallgäu eG erwartet Folgendes:
2.1. Einhaltung der rechtlichen Anforderungen
Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer sollte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben.
2.2. Minimierung der Umweltbelastung
Der Auftragnehmer minimiert Umweltbelastungen und verbessert seine Umweltschutzmaßnahmen
kontinuierlich. Auf Verlangen legt er den Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen vor. Der Auftragnehmer sollte regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterbreiten, sowie Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung definieren und daraus konkrete Maßnahmen ableiten.
2.3. Organisatorische Maßnahmen im Umweltmanagement
Der Auftragnehmer betreibt nachweislich ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement bzw. baut dieses nachweislich auf.
3. Soziale Verantwortung
3.1. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte
Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
3.2. Keine Kinder- und Zwangsarbeit
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
3.3. Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer zahlt seinen Angestellten für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
3.4. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
3.5. Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
3.6. Nicht-Diskriminierung
Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
3.7. Keine Korruption
Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.