
Qualifizierter Energieausweis
ein Service Ihrer Genossenschaftsbank Unterallgäu eG
Seit dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV).
Der Energieausweis ist beim Immobilienverkauf oder der Neuvermietung seitdem Pflicht.
Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden.