Seit dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV).
Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf oder der Neuvermietung Pflicht.
Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden.