Qualifizierter Energieausweis

ein Service Ihrer Genossenschaftsbank Unterallgäu eG

Seit dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV).

Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf oder der Neuvermietung Pflicht.
Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden.

 

Gerne übernehmen wir für Sie die Koordination der Erstellung eines Energieausweises.

 

Wir arbeiten mit geprüften Partnern zusammen und sorgen für einen aktuellen Energieausweis für Ihre Immobilie - je nach Situation, entweder Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, auf Basis der energetischen Daten Ihrer Immobilie.